1.       GELTUNGSBEREICH
 
  Für unsere Verkäufe und Leistungen gelten nachstehende Bedingungen, ungeachtet abweichender Bedingungen des Käufers bzw. Dienstleistungsempfängers (nachfolgend: Besteller), es sei denn, dass diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Sie gelten auch für alle künftigen Verträge mit dem Besteller, auch wenn sie dort nicht ausdrücklich Erwähnung finden.
 
2.       ANGEBOT UND LIEFERUMFANG
 
  2.1.    Unsere Angebote sind freibleibend, vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Erklärung.
 
  2.2.    Veränderungen im Rahmen der Qualitätspflege, die auf die Verbesserung der Technik oder auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Vertragsgegenstand und dessen Funktion nicht wesentlich verändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.
 
  2.3.    Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Insbesondere ist die Abklärung aller technischen Fragen, der rechtzeitige Eingang aller vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Freigaben, Genehmigungen, Spezifikationen und sonstigen vom Besteller zu erbringenden Mitwirkungshandlungen vorausgesetzt.
 
  2.4.    Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand unser Haus verlassen hat. Sie verlängert sich im Rahmen von Arbeitskämpfen sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willen liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die Vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt.
 
3.       LIEFERPREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
 
  3.1.    Unsere Preise gelten ohne Fracht, Verpackung und Transportversicherung. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; insoweit anfallende Kosten trägt der Besteller.
 
  3.2.    Unsere Rechnungen werden 10 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Wechselzahlung muss besonders vereinbart sein. Scheck- und Wechselhergaben oder Bankeizug gelten erst nach Einlösung und unwiderruflicher Gutschrift als Zahlung. Verzugszinsen berechnen wir mit 5% p.a. über den Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt uns bei entsprechendem Nachweis vorbehalten; dem Besteller bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein niedriger Verzugsschaden entstanden ist.
 
  3.3.    Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer Lieferzeit von mehr als 4 Monaten seit Vertragsschluss die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen zu erhöhen, insbesondere bei Erhöhung der Materialkosten, Wechselkursänderungen oder der marktmäßigen Einstandspreise. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht unerheblich übersteigt.
 
  3.4.    Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist. Außerdem ist der Besteller zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
 
4.       SCHUTZRECHTE
 
  4.1.    WSF-Selb bleibt im Verhältnis zu dem Besteller alleiniger Rechtsinhaber der Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Verarbeitungsrechte und weiterer Urheberrechte an von WSF-Selb dem Besteller überlassenen Computerprogrammen (Software), soweit WSF-Selb an diesen urheberberechtigt ist. WSF-Selb räumt dem Besteller an vorbezeichneter Software das Recht zur Nutzung zum vertraglich vorgesehenen Zweck ein.
Auch das zur Software überlassene Schriftmaterial ist urheberrechtlich geschützt und darf weder vervielfältigt noch verbreitet werden.
 
  4.2.    Der Besteller anerkennt die Urheberrechte der WSF-Selb an sämtlichen ihm überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen. Der Besteller wird die ihm überlassenen Unterlagen Dritten nicht zugänglich machen. Kommt ein Vertragsschluss nicht zu Stande, sind sämtliche dem Besteller überlassenen Unterlagen der WSF-Selb auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
 
  4.3.    Alle Markenrechte und Rechte an geschäftlichen Bezeichnungen bleiben bei der WSF-Selb.
 
  4.4.    Wird die WSF-Selb auf Grund einer Verletzung von Urheberrechten und/oder gewerblicher Schutzrechte durch den Besteller im Zusammenhang mit der ihm von der WSF-Selb überlassenen Produkte in Anspruch genommen, so stellt der Besteller die WSF-Selb von allen Ansprüchen Dritter frei.
 
5.       EIGENTUMSVORBEHALT
 
  5.1.    Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum vollständigen und unwiderruflichen Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Ist der Besteller Kaufmann, behalten wir uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller zustehenden Ansprüche aus der Geschäftsverbindung vor.
 
  5.2.    Die Verarbeitung der Gegenstände, an welchen wir uns das Eigentum vorbehalten haben wird stets für uns vorgenommen. Werden die Vorbehaltsgegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsgegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
 
  5.3.    Der Besteller anerkennt, dass der Eigentumsvorbehalt auch ohne vorherige Fristsetzung beim Ausbleiben der vereinbarten Zahlung zur Herausgabe der Vorbehaltsware berechtigt.
 
  5.4.    Wir verpflichten uns, uns zustehende Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
 
6.       GEWÄHRLEISTUNG UND GEFAHRENÜBERGANG
 
  6.1.    Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand unser Haus verlässt. Soweit wir zufahren, oder zufahren lassen, geschieht dies auf Kosten und Risiko des Bestellers.
 
  6.2.    Auf Grund der Vielzahl in der Praxis auftretenden Daten- und Bedienungskonstellationen sowie von Bedienungsfehlern sichert die WSF-Selb keine vollständige Mängelfreiheit zu. Die WSF-Selb steht dafür ein, dass der Vertragsgegenstand die Hauptfunktion im Wesentlichen erfüllt und überlassene Software den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
 
  6.3.    Die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung, den den Besteller übergebenen schriftlichen Produktbeschreibungen, den Bedienungsanweisungen und den technischen Handbüchern. Hierdurch wird jedoch keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie übernommen.
 
  6.4.    Soweit sich im Falle der Nacherfüllung / Nachbesserung die hierfür erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten erhöhen, weil der Liefergegenstand nach der Lieferung an einen anderen Ort als den bei Vertragschluss bestimmten Ort verbracht wurde, trägt diese der Besteller.
 
  6.5.    Eine Pflichtverletzung, die den Besteller zum Rücktritt berechtigt, ist nur dann erheblich (§ 323 Abs. 5 Satz 2 BGB), wenn der Wert des Interesses mindestens 10% der Nettoauftragssumme beträgt.
 
7.       HAFTUNG
 
  7.1.    Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch die WSF-Selb oder ihres Erfüllungsgehilfen ist eine Haftung der WSF-Selb auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
 
  7.2.    Eine Haftung der WSF-Selb scheidet aus, wenn der Besteller pflichtwidrig unterlassen hat, durch angemessene und dem Stand der Technik entsprechenden Sicherungsmaßnahmen zu gewährleisten, dass Datenverluste oder Beschädigungen vermieden werden.
 
8.       SCHLUSSBESTIMMUNGEN
 
  8.1.    Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, sofern nicht das Gesetz eine andere Form vorschreibt. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.
 
  8.2.    Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche ist Selb. Wir sind auch berechtigt am Sitz des Bestellers zu klagen.
 
  8.3.    Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedarf zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
 
  8.4.    Sämtliche Informationen, welche der Besteller von uns erhält, insbesondere Preisangaben sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
 
  8.5.    Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
 
  8.6.    Sollte einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.